FAQ zu den Wettbewerben

Dürfen Lehrkräfte, Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler mit der Beförderung von Schülerinnen und Schülern beauftragt werden?

In Ausnahmefällen können Lehrkräfte, Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler mit der Beförderung von Schülerinnen und Schülern beauftragt werden. Dabei sind die Vorgaben unter 10.2 der „Richtlinien für Schulfahrten“ zu beachten. 

https://bildung.rlp.de/fileadmin/user_upload/realschuleplus.bildung.rlp.de/Aktuelles/Gesetzliche_Grundlage_Verwaltungsvorschrift_vom_02.10.2007_-_Richtlinien_fuer_Schulfahrten__Ziffer_8.2_.pdf

10.2 Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Ausnahmefällen die Benutzung von Personenkraftwagen und Kleinbussen, die von Lehrkräften oder Eltern gesteuert werden, gestatten, wenn die Zustimmung der Fahrerin oder des Fahrers und der zu Befördernden oder deren Eltern vorliegt, geeignete öffentliche Verkehrsmittel nicht vorhanden sind und der Einsatz gewerblicher Verkehrsmittel wirtschaftlich unverhältnismäßig aufwändig ist. Schülerinnen und Schülern kann nur ausnahmsweise das Führen eines Personenkraftwagens gestattet werden. 

Folgende Bedingungen sind zu erfüllen: 

  • Die Fahrerin oder der Fahrer hat sich vor Antritt der Reise von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu überzeugen und trägt während der Reise hierfür die Verantwortung.
  • Vor und während der Fahrt ist der Konsum aller Mittel untersagt, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, insbesondere darf kein Alkohol getrunken werden (Null Promille).
  • Für die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge muss eine Haftpflichtversicherung bis zur Haftungshöchstgrenze abgeschlossen sein.