Sport in Schule und Verein
In der Schule können alle Kinder erreicht und für Bewegung und Sport begeistert werden. Voraussetzungen dafür sind ein guter Sportunterricht und vielfältige außerunterrichtliche Angebote.
Die Sportvereine sind dabei wichtige Partner der Schulen. Sportvereine bieten ein breites Spektrum an Sportarten und Trainingsmöglichkeiten, die über das schulische Angebot hinausgehen. Durch die Kooperation mit Sportvereinen können Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Zugang zu professionellen Trainingsmethoden, qualifizierten Trainerinnen und Trainern und einer starken Gemeinschaft von Gleichgesinnten bieten.
Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen schafft Synergien, von denen beide Seiten profitieren. Die Schulen profitieren von der Expertise und den Ressourcen der Vereine, während die Vereine durch die Kooperation neue Mitgliederinnen und Mitglieder gewinnen und ihre Reichweite erhöhen können.
Bei der Kooperation „Sport in Schule und Verein“ bietet ein Sportverein regelmäßige Sportaktivitäten für Schülerinnen und Schüler außerhalb des Ganztagsbetriebs an. Der Sportverein setzt dabei einen ausgebildete Übungsleiterinnen und Übungsleiter ein und erhält hierfür eine jährliche Förderung in Höhe von derzeit 300,00 € im Jahr. Dieses Förderprogramm wird gemeinsam von Landessportbund und Ministerium für Bildung getragen.
Kontakt
Landessportbund Rheinland-Pfalz
Katrin Riebke
Tel: (06131) 2814-102
E-Mail: k.riebke(at)lsb-rlp.de
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Stefanie Kaul
Tel: (06131) 16-2748
E-Mail: stefanie.kaul(at)bm.rlp.de
Michael Stäudt
Tel: (06131) 16-4521
E-Mail: michael.staeudt(at)bm.rlp.de
Projekt "Sport in Schule und Verein" – AGs außerhalb des Ganztagsbetriebs
FAQ zum Sport in Schule und Verein
Wo findet man die Antragsformulare?
Diese sind auf der Homepage des LSB RLP zu finden (siehe Link oben).
Bis wann müssen Anträge für neue Kooperationen gestellt werden?
Anträge für das kommende Schuljahr müssen bis zum 31.05. gestellt werden. Wenn die Frist nicht zu halten ist, bitte beim LSB nachfragen.
Muss die Kooperation jährlich neu beantragt werden?
Mit Abgabe eines Kooperationsberichtes kann die Fortführung der Kooperation ohne Neuantrag erfolgen.
Welche Mindest-Qualifikation muss der Übungsleitende haben?
Der Nachweis einer Übungsleiter- bzw. Trainer-C Lizenz ist erforderlich.
Wie sind die Schülerinnen und Schüler bei der Teilnahme an der AG versichert?
Im Rahmen der Kooperation ist die AG eine Schulveranstaltung. Die Schüler/innen sind demzufolge über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert